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Blower-Door

Beim Differenzdruckverfahren (Blower-Door genannt) wird die Luftdichtigkeit bzw. Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle ermittelt. Dabei werden Wärmeleckagen an Ihrer Immobilie aufgedeckt. Hierbei wird ein Ventilator mit einer Plane und einem flexiblen Rahmen luftdicht in einer Fenster- oder Türöffnung eingebaut und so im Inneren des Gebäudes ein Unterdruck oder Überdruck erzeugt. Über den Druckverlust sind dann Rückschlüsse auf die Dichtigkeit des Gebäudes möglich. Durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle geht Heizenergie ungenutzt verloren.




Gründe für eine Blower-Door Messung:

  • Aufspüren von Undichtigkeiten.
  • Vermeidung von Zuglufterscheinungen.
  • Verringerung von unkontrollierten Lüftungswärmeverlusten.
  • Vermeidung von Feuchteschäden.
  • Verbesserung der Wohnbehaglichkeit.
  • Kontrolle von Sanierungsmaßnahmen.

Ablauf einer Blower-Door Messung:

Nach dem Einbau des Blower-Door Gerätes finden temporäre Abdichtungsarbeiten für die Durchführung der Messung statt. Nach der Messung besprechen wir das Messergebnis und Sie erhalten ein aussagefähiges MessprotokolI.

Wann sollte der Blower-Door Test durchgeführt werden?

Eine Blower-Door Messung ist am sinnvollsten, wenn sich das Objekt kurz vor der Innenausbauphase befindet, das bedeutet:

  •  Die Fenster und Türen sind eingebaut.
  •  Der Innenputz ist hergestellt.
  •  Die Dampfbremse ist luftdicht hergestellt.
  •  Die Durchdringungsöffnungen für Installationen sind eingebaut und abgedichtet.

In diesem Zustand lassen sich Fehler der einzelnen Gewerke einfach erkennen und beheben.


Die Messung nach der DIN EN 13829 oder der Normeinhaltung fordert den Zustand des Objektes kurz vor Bezug. Hier sind die Bodenbeläge, der Estrich und die Innenverkleidungen eingebaut. Die Sanitär- und Elektroinstallationen sind oder sind beinahe abgeschlossen.

Wann muss eine Blower-Door Messung durchgeführt werden?

Bei einigen Programmen der KFW Bank sind bestimmte KfW-Effizienzhaus-Programme Blower-Door pflichtig (KfW 40Plus, 40, 55 und 70). Wenn bei der Bilanzierung des Energiebedarf des Gebäudes (Lüftungswärmeverluste) mit einem verminderten Luftwechsel von 0,6 h-1 gerechnet worden ist.