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BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Die BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Gefördert werden Wohngebäude, deren Bauanzeige länger als 5 Jahre zurückliegt.  Zu den Wohngebäuden gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen.

 

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachfläche, Geschossdecken und Bodenflächen)
  • Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren oder -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz (Rollläden)

 


Investitionsvolumen und Höhe der Förderung:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.



Weitere Informationen finden Sie auch im:

Allgemeinem Merkblatt zur Antragstellung 

Infoblatt der förderfähigen Maßnahmen