BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Die BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Gefördert werden Wohngebäude, deren Bauanzeige länger als 5 Jahre zurückliegt. Zu den Wohngebäuden gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachfläche, Geschossdecken und Bodenflächen)
- Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren oder -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz (Rollläden)
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Weitere Informationen finden Sie auch im:
Allgemeinem Merkblatt zur Antragstellung
Infoblatt der förderfähigen Maßnahmen